Informationen:
Neu ab 1.11. 2025: Aufgrund des Amoklaufes im BORG Dreierschützengasse in Graz gibt es für männliche Antragsteller eine neue Regelung. Die Behörde ist verpflichtet das Ergebnis der „Musterung“ einzuholen (Untauglichkeit, Tauglichkeit). Das Ergebnis (tauglich oder untauglich) wird dem/der Gutachter/in vor der psychologischen Begutachtung übermittelt. Daher muss der/die Antragsteller/in der Behörde vor der psychologischen Begutachtung bekannt geben, welche/r Gutachter/in gewählt wurde. Es muss im Falle einer Untauglichkeit eine erweiterte Begutachtung (umfangreicher und kostenintensiver) erfolgen.
Gutachtenkosten stark erhöht (zumindest das Doppelte!) ab spätestens Mai/Juni 2026 aufgrund neuer Bestimmungen!

Psychologisches Gutachten
Waffenpsychologisches Gutachten
Information bezüglich Waffenbesitzkarte/Waffenpass
Ablauf der waffenpsychologischen Untersuchung