Psychologische Unterstützung für pflegende Angehörige
Zielgruppe: Pflegende Angehörige, die unter einer psychischen Belastung stehen und deren Angehörige Pflegegeld beziehen (bereits ab Pflegestufe 1). Auch Erziehungsberechtigte mit einem pflegebedürftigen Kind (auch ab Pflegestufe 1) können die psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Mögliche Ziele und Themen: Psychologische Unterstützung in Form von Entlastungsgesprächen, Burn-Out-Prävention, Wege der Entspannung finden, auf die Kommunikation achtgeben lernen, Abgrenzung erlernen (persönliche Grenzen definieren), Konfliktbewältigung verbessern (mit eigenen und erlebten Aggressionen umgehen lernen), usw.
Kosten: Das Angebot ist kostenlos.
Ausmaß: Es können bis zu 10 Einheiten (50 Minuten pro Einheit) in Anspruch genommen werden.
Wo: Eine möglichst flexible Gestaltung wird angeboten. Die Gespräche können entweder in der „Psychologischen Praxis“ oder zu Hause stattfinden. Es kann auch telefonische Beratung gemacht werden oder online mithilfe von Social Media (Whatsapp-Video, usw.).
Wer macht es: Ich bin „Klinischer- und Gesundheitspsychologe“ und kann auf 25 Jahre Praxiserfahrungen zurückgreifen.
Wie kommt man zur psychologischen Unterstützung: Eine Zuteilung erfolgt durch die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen), da diese die Organisation übernommen hat. Anspruchsberechtigt sind aber alle pflegenden Angehörigen aller Kranken- und Gesundheitskassen in ganz Österreich. Es handelt sich um ein Projekt des Sozialministeriums (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz).
Anmeldevorgang
Schritt 1: Vorbereitung auf das Telefonat mit der SVS
Sie benötigen die Sozialversicherungsnummer der zu pflegenden Person und eventuell die eigene Sozialversicherungsnummer.
Sie sollten sich schon vorab überlegen, welchen psychischen Belastungen Sie als zu pflegende Person ausgesetzt sind und warum Sie als Angehörige/r psychologische Unterstützung benötigen (einige Stichwörter reichen bereits aus).
Schritt 2: Sie rufen die SVS an: 050-808/2087
In diesem Telefonat kann der Name des Psychologen oder der Psychologin genannt werden. Ansonsten werden Sie jemandem mit freien Kapazitäten zugewiesen.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie meinen Namen nennen würden.
Schritt 3: Kontakt mit Psychologen/Psychologin.
Die pflegende Person kontaktiert jene Person, die von der SVS genannt wurde.